Ein Premiumprodukt der Natursubstanzen-Serie »lebe natur®«
Hochwertige Natursubstanzen achtsam in Handarbeit hergestellt in Österreich!
Lichtgetrocknete Champignons sind eine vegane Vitamin D-Quelle. Denn Pilze haben eine interessante Fähigkeit, die Bauern immer schon nutzten, um gut über die lichtarme Winterzeit zu kommen: Trocknet man Pilze - wie etwa Champignons - bei UVB-Bestrahlung, reichern sie pflanzliches Vitamin D2 an. Und das ist nach neuesten Studien genauso wirksam wie tierisches Vitamin D3. Beide werden im Körper in die aktive Form umgewandelt. Vitamin D hat eine Funktion bei der Zellteilung und trägt bei - zu einer normalen Aufnahme/Verwertung von Calcium und Phosphor, - zu einem normalen Kalziumspiegel im Blut, - zur Erhaltung normaler Knochen, - zur Erhaltung einer normalen Muskelfunktion, - zur Erhaltung normaler Zähne, - zu einer normalen Funktion des Immunsystems.
• Champignonpulver (Herkunft: USA) unter UV-Licht getrocknet
• Eine vegane Vitamin D2-Quelle
• 1000 IE Vitamin D2 pro Kapsel
• 3-Monats-Packung
• Frei von synthetischen Stoffen
• Frei von Bei-, Füll- und Hilfsstoffe wie z.B. Magnesiumstearat
• Frei von Farbstoffe wie z. B. Titandioxid • Frei von Hefe, Weizen, Soja oder Ei
• Frei von Zuckerzusatz • Frei von Laktose und Gluten
• Frei von tierischen Produkten (vegan)
• Pflanzliche Kapsel (Zellulose)
• Auch für Schwangere und Stillende geeignet
Wertgebende Inhaltsstoffe: Tagesdosis 1 Kapsel NRV* Champignonpulver 160 mg davon Vitamin D 25 mcg 500 % Vitamin K2 50 mcg 67 % *Nährstoffbezugswert gemäß LMVI Nr. 1169/2011 Einnahmeempfehlung: 1 x täglich 1 Kapsel mit Flüssigkeit einnehmen Zutaten: Champignonpulver (Agaricus bisporus), Vitamin K2 (Menachinon-7),
Trennmittel: Korallenkalkalge (Lithothamnium calcareum), Hydroxypropylmethylcellulose (Kapselhülle)
Hinweise:
• Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung sowie für eine gesunde Lebensweise
• Außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren
• Die maximale Tagesdosis nicht überschreiten
• Kühl und trocken, nicht über Zimmertemperatur lagern
Gesetzliche Bestimmung: Laut Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz ist es nicht erlaubt, einem Lebensmittel Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zuzuschreiben oder den Eindruck dieser Eigenschaften entstehen zu lassen. Darum müssen wir hier leider auf jede weitere Information verzichten.