Ein Premiumprodukt der Natursubstanzen-Serie »lebe natur®«
Hochwertige Natursubstanzen achtsam in Handarbeit hergestellt in Österreich! Ein Blick in die Küchen Indiens und Japans, speziell der über 100-Jährigen Einwohner Okinawas, zeigt auffällig häufig die Verwendung eines bestimmten Gemüses: der Bittermelone oder auch Bittergurke. Sie kommt täglich in Form von Gemüseeintopf auf den Tisch und gilt als einer der Gründe für geistige und körperliche Fitness bis ins hohe Alter. Chrom trägt bei - zu einem normalen Stoffwechsel von Makronährstoffen, - zur Aufrechterhaltung eines normalen Blutzuckerspiegels.
• Aus dem Extrakt der Bittermelone (Herkunft: Indien)
• Mit GlucoFit Banaba-Ganzblattextrakt
• Mit Zimtextrakt
• Mit Chrom
• Nur 1 bis 2 Kapseln täglich
• 1 bis 2-Monats-Packung
• Kein Ersatz für ärztliche Behandlung oder lebensnotwendige Medikamente • Frei von synthetischen Bei-, Füll- und Hilfsstoffen
• Frei von Laktose, Gluten, Hefe, Soja, Zucker, Ei, Weizen
• Frei von tierischen Produkten (vegan)
• Zellulose-Kapsel (pflanzlich)
• Nicht für Schwangere geeignet (zu wenig erforscht)
Wertgebende Inhaltsstoffe: Tagesdosis 2 Kapseln NRV* 100 g Bittermelone Extrakt (15 %) 500 mg 50,1 g Zimt 200 mg 20,04 g Banabablattextrakt (1 %) 50 mg 5,01 g Chrom 40 mcg 100 % 3,08 mg *Referenzmenge für einen durchschnittlichen Erwachsenen (8400 kj/2000 kcal)
Einnahmeempfehlung: 2 x täglich 1 Kapsel mit Flüssigkeit einnehmen
Zutaten: Bittermelonenextrakt (Momordica charantia 50,1 %), Zimtpolyphenole (Cinnamomum Cassia 20,04 %), Banabablattextrakt (Lagerstroemia speciosa 5,01 %), Chrompicolinat, Trennmittel: Korallenkalkalge (Lithothamnium calcareum), Zellulose (Kapselhülle)
Hinweise:
• Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung sowie für eine gesunde Lebensweise
• Außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren
• Die maximale Tagesdosis nicht überschreiten
• Kühl und trocken, nicht über Zimmertemperatur lagern
Gesetzliche Bestimmung: Laut Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz ist es nicht erlaubt, einem Lebensmittel Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zuzuschreiben oder den Eindruck dieser Eigenschaften entstehen zu lassen. Darum müssen wir hier leider auf jede weitere Information verzichten