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Aktuelle AGB Hagenthaler Kleintierbetreuung
Dienstleister
Beim Dienstleister handelt es sich um die Zimmermann GmbH (in Folge auch „Dienstleister“ genannt).
Zimmermann GmbH
Futter und Zubehör für alle Tiere
Eichengasse2
3423 St. Andrä-Wördern
Tel: 0664/3908396
E-Mail: office@hagenthalhase.at
Web: www.hagenthalhase.at
UID: AT68471539
Unterbringung
Die Kleintierbetreuung für Kaninchen, Hasen, Hamster, Meerschweinchen und Chinchillas ist eine amtstierärztlich geprüfte & temporäre Pflegestation im Hagenthal, Niederösterreich.
Voraussetzung für die Annahme des Tieres
Die Aufnahme (und Abholung) der Tiere ist nur nach vorheriger Anmeldung und ausschließlich (während der Öffnungszeiten) im Shop in Zeiselmauer möglich. Tierhalter versichern, dass das übergebene Tier ihr Eigentum, gesund und etwaig vorschriftsmäßig geimpft ist. Es wird sich - seitens des Anbieters - vorbehalten, augenscheinlich kranke Tiere nicht zu übernehmen, wobei aufgrund der kurzfristigen Stornierung 90% der Betreuungskosten verrechnet werden. Männliche Tiere müssen nachweislich kastriert sein. Bei der Übergabe ist eine Anzahlung von 50 % des gebuchten Gesamtbetrages zu leisten.
Preise
Die Preise fallen pro Aufenthaltstag an.
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1 Tier: 6 €
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2 Tiere: 8 €
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3 Tiere: 10 €
- 4 Tiere: 13 €
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mehr als 4 Tiere: Preis auf Anfrage
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Die Endreinigungspauschale pro Tier beträgt 12,- €
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Gemüsepauschale 1,- € am Tag und pro Tier
Variable Servicepauschalen & Kosten
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Bei beheizten Volieren erhöht sich der Tagsatz pro Tag um 2 € pro Tier.
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Etwaig nötige Tierarztrechnungen werden zur Gänze dem Besitzer weiterverrechnet. Pro Tierarztbesuch werden 19,- € Fahrtkosten verrechnet.
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Benötigt ein Tier eine Medikamentengabe, so beträgt die Aufwandsentschädigung 2,- € pro Tag.
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Erhöhter Pflegeaufwand eines Tieres wird mit 5,- bis 10,- € täglich veranschlagt.
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Das ordnungsgemäße Krallenschneiden eines Tieres kostet 4 €
- Ein Haarschnitt kostet (je nach Aufwand) 20,- bis 30,- €
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Tägliches Urlaubsfoto: Für den administrativen Mehraufwand fallen Kosten von 10 € pro Tag an
Alle Preise verstehen sich inkl. Umsatzsteuer.
Stornogebühr
Nach erfolgter Buchung sind folgende Stornierungs-Gebühren zu beachten:
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3 Monate vorher keine Stornogebühr
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1 bis 3 Monate vor dem Buchungstermin 40% der Gesamtkosten
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1 Monat bis zu 1 Woche vor dem Buchungstermin 70% der Gesamtkosten
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Eine Woche vor dem Buchungstermin 90% der Gesamtkosten
Zahlung
Die Zahlung hat, sofern nichts anderes vereinbart wurde, bei der Abholung des Tieres/der Tiere und nach Rechnungslegung zu erfolgen. Der Dienstleister ist berechtigt, im Vorhinein eine angemessene Akontozahlung zu verlangen.
Tierärztliche Notfälle und gesundheitliche Problematiken
Beim Auftreten plötzlicher gesundheitlicher Probleme wird das Tier – nach vorheriger Information des Besitzers - einer tierärztlichen Behandlung zugeführt. Dabei anfallende Tierarztkosten werden bei der Abholung zu 100% dem Besitzer weiterverrechnet. Die Fahrtkosten werden pro Tierarztbesuch mit 19,- € verrechnet.
Etwaiger erhöhter Pflegeaufwand von Tieren wird dann mit 5,- bis 10,- € täglich berechnet.
Sollte ein Tier täglich mit Medikamenten versorgt werden müssen, so beträgt die Gebühr für den zusätzlichen Aufwand 1,- € pro Tag.
Für unerwünschten Nachwuchs wird keine Haftung übernommen und ausdrücklich auf die Aufnahmevoraussetzungen hingewiesen.
Trotz aller Vorsicht und strenger Aufnahmekriterien, kann es in seltenen Fällen zur Ansteckung mit Parasiten oder Krankheiten kommen, in diesem Fall übernimmt der Betreiber keine Haftung.
Todesfall/Entlaufen
Bei Ableben eines Tieres nach der Übernahme durch den Dienstleister und während der Urlaubsbetreuung wird keine Verantwortung übernommen.
Sollten sich trotz sorgfältiger Ernährung, Pflege und Verwahrung ein unglücklicher unvorhersehbarer Zwischenfall oder eine gesundheitliche Problematik ereignen, durch welche das Tier in solcher Weise gesundheitlich beeinträchtigt wird, dass der Tierarzt nach eingehender Untersuchung zur Euthanasie rät, wird der Besitzer umgehend benachrichtigt. Ist der Besitzer innerhalb eines halben Tages nicht erreichbar, wird eine Entscheidung gemeinsam mit dem Veterinärmediziner getroffen.
Es wird ausdrücklich keine Haftung für das Versterben eines Tieres übernommen. Anfallende Kosten hat der Tierbesitzer zu tragen.
Ebenso wird die Haftung für - trotz größter Vorsichtsmaßnahmen - entlaufener Tiere nicht übernommen. Die Volieren sind mit größter Sorgfalt abgesichert und gebaut. Sollten es dennoch zu einem Zugriff durch heimische Raubtiere oder einem Ausbruch kommen, kann keine Haftung für dessen Folgen übernommen werden.
Abholung
Die Tiere werden ausnahmslos nur gegen vollständige Bezahlung der Rechnung ausgefolgt. Die Preise werden jeweils bei Annahme des Tieres pro Kalendertag festgelegt und beinhalten die Betreuung und Pflege des Tieres, die Durchführung der veterinärhygienischen Maßnahmen und Normalfutter.
Der Zeitpunkt der Abholung des Tieres wird bei der Übergabe vereinbart. Sollte das Tier nicht zum vereinbarten Termin abgeholt werden, verlängert sich automatisch der Aufenthalt, wobei pro begonnenem Kalendertag, den das Tier länger bleibt, der gesamte Tagespreis verrechnet wird.
Wird ein Tier entgegen der ursprünglichen Vereinbarung nicht innerhalb der gesetzten Frist abgeholt und meldet sich der Besitzer nicht oder verweigert er die Übernahme, ist der Dienstleister berechtigt, auf Kosten des Tierbesitzers für eine andere Verwahrung des Tieres Sorge zu tragen.
Die Haftung für übernommene Tiere endet nach Ablauf von 14 Tagen nach dem vereinbarten Abholtermin, so ferne nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Darüber hinaus verpflichtet sich der Tierbesitzer (bzw. der jeweilige Vertragspartner) sämtliche durch die Nichtabholung des Tieres und dadurch eventuell notwendig gewordener anderweitiger Verwahrung entstandenen Kosten zu tragen.
Der Tierbesitzer verpflichtet sich allfällige Beanstandungen unverzüglich und noch bei der Abholung und vor Ort zu deponieren und dokumentieren.
Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.
Sollte eine Klausel unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, verpflichten sich beide Parteien, diese durch eine rechtlich zulässige, wirksame und durchsetzbare Klausel zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Intention der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.
Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die diesen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist der Geschäftssitz des Dienstleisters.
Zur Entscheidung aller aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist das am Sitz des Dienstleisters sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig.
Es gilt österreichisches Recht.